Jusletter

Ertrogene Zusatzleistungen

Pflicht zur Rückerstattung bestätigt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: AHV
  • Zitiervorschlag: fel., Ertrogene Zusatzleistungen, in: Jusletter 7. Juni 2004
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat einen Entscheid des Amts für Zusatzleistungen der Stadt Zürich bestätigt, wonach ein Mann Zusatzleistungen zur Altersrente im Gesamtbetrag von über 71´000 Franken zurückerstatten muss, die er für eine gar nicht mehr in der Schweiz, sondern in Mazedonien lebende Person entgegengenommen hatte.

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