Ertrogene Zusatzleistungen
Pflicht zur Rückerstattung bestätigt
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat einen Entscheid des Amts für Zusatzleistungen der Stadt Zürich bestätigt, wonach ein Mann Zusatzleistungen zur Altersrente im Gesamtbetrag von über 71´000 Franken zurückerstatten muss, die er für eine gar nicht mehr in der Schweiz, sondern in Mazedonien lebende Person entgegengenommen hatte.
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