Jusletter

Gesetzwidrig, nicht nichtig

Zu späte Ankündigung einer Versteigerung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: fel., Gesetzwidrig, nicht nichtig, in: Jusletter 7. Juni 2004
Das Bundesgericht schreitet nicht von Amtes wegen ein, wenn ein Betreibungsamt der Öffentlichkeit eine Steigerung von beweglichen Sachen nur zwei statt der vorgeschriebenen drei Tage im Voraus ankündigt.

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