Finanzpolitischer Spielraum ausgeschöpft
Vorsicht bei künftigen Erhöhungen von Studiengebühren
Das Bundesgericht hat – wie bereits kurz vermeldet (NZZ 5. 5. 04) – die Erhöhung der Semestergebühren an der Universität Basel von 600 auf 700 Franken bestätigt und eine dagegen eingereichte staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Legalitätsprinzips abgewiesen. In der schriftlichen Begründung des einstimmig gefällten Urteils der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung finden sich allerdings rechtliche Bedenken. Diesen sollte Rechnung getragen werden, indem künftige Erhöhungen von Studiengebühren auf eine solide rechtliche Basis in einem formellen Gesetz abgestützt werden.
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