Jusletter

Kein Beschwerdegang gegen Pressemitteilungen

Weichenstellung für «Bellinzona»

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Beschwerdegang gegen Pressemitteilungen, in: Jusletter 3. Mai 2004
Pressemitteilungen eines eidgenössischen Untersuchungsrichters können nicht bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona angefochten werden. Das ergibt sich aus dem letzten zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Leitentscheid der Anklagekammer des Bundesgerichts in Lausanne.

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