Jusletter

Kein Sonntagsfahrverbot in Ausserrhoden

Zu Recht ungültig erklärte Volksinitiative

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Sonntagsfahrverbot in Ausserrhoden, in: Jusletter 3. Mai 2004
Die Kantone sind nicht befugt, rechtliche Bestimmungen zur Einführung eines Sonntagsfahrverbots zu erlassen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, laut dem der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden die Volksinitiative «Zwölf autofreie Sonntage» zu Recht für ungültig erklärt hat. Die von einem Initianten gegen die Ungültigerklärung eingereichte Stimmrechtsbeschwerde wurde in Lausanne einstimmig abgewiesen.

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