Jusletter

Einheimische Geldwäscherei

Bund grundsätzlich nicht zuständig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: fel., Einheimische Geldwäscherei, in: Jusletter 19. April 2004
Ergibt sich in einem von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes geführten Verfahren wegen mutmasslicher internationaler Wirtschaftskriminalität, dass es im Wesentlichen um Geldwäscherei in der Schweiz geht, ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft des betroffenen Kantons zu übertragen.

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