Jusletter

Gewalt in der Ehe und in der Partnerschaft wird von Amtes wegen verfolgt

Bundesrat setzt Gesetzesänderung auf den 1. April 2004 in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Gewalt in der Ehe und in der Partnerschaft wird von Amtes wegen verfolgt, in: Jusletter 15. März 2004
In Zukunft werden Delikte, die in häuslichen Gemeinschaften begangen werden, nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt. Der Bundesrat hat beschlossen, die entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen.

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