Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Berücksichtigung der kalten Progression
Bei Annahme des Steuerpakets durch das Volk soll die zwischen dem 31. Dezember 1995 und dem 31. Dezember 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent ab der Steuerperiode 2007 vollständig ausgeglichen werden. Der Einkommenssteuertarif und die massgeblichen Abzüge würden entsprechend angepasst. Damit weicht der Bundesrat im Sinne einer Sonderregelung vom bisher gehandhabten Ausgleichsmechanismus (Teuerungsausgleich erst ab 7 Prozent) ab. Er hat am 08. März 2004 eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet, die noch in der laufenden Session zu behandeln ist. Die Mindereinnahmen werden ab 2009 auf rund 850 Millionen Franken geschätzt.
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