Schliesslich doch verurteilt
Versuchte sexuelle Handlung mit Kindern
Das Bundesgericht hat eine unbedingte Gefängnisstrafe von sechs Wochen für einen Mann bestätigt, der zur Abendzeit in der Nähe eines Schulhauses onaniert hatte und dabei von Jugendlichen im Alter von 15 Jahren beobachtet worden war. Da die Kinder in der Dämmerung lediglich wahrnehmen konnten, dass der Mann im Bereich der Oberschenkel nackt war, hingegen nicht zu sehen vermochten, was er tat, hob das Bundesgericht zunächst zweimal eine Verurteilung wegen vollendeter sexueller Handlungen mit Kindern auf (NZZ vom 21. 5. 03).
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