Auslegung der Geldwäschereiverordnung Kst
Ergänzungen der Rubrik FAQ der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
Die Kontrollstelle hat am 6. Feb. 2004 die Rubrik FAQ mit Antworten auf Auslegungsfragen bezüglich ihrer Verordnung über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre ergänzt. Die Fragen betreffen Zahlungsaufträge ins Fürstentum Liechtenstein und die Unabhängigkeit der mit den internen Kontrollen beauftragten Person vom obersten Geschäftsführungsorgan.
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