Haftbedingungen bleiben unbeachtlich
Anrechnung der Auslieferunghaft
Wer an die Schweiz ausgeliefert und hier verurteilt wird, hat Anspruch darauf, dass die in einem ausländischen Gefängnis abgesessene Auslieferungshaft auf seine Freiheitsstrafe angerechnet wird. Dabei wird indes laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts den Haftbedingungen im fremden Land keine Rechnung getragen.
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