Gerundeter Invaliditätsgrad
Praxis hinter dem Komma gelockert
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) ändert seine nur wenige Jahre alte Rechtsprechung, wonach der errechnete Invaliditätsgrad ein mathematisch exakter Prozentwert ist, der nicht gerundet werden darf (NZZ vom 15. 9. 01 und BGE 127 V 129).
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