Flugzeuge mit Landeverbot: Berechtigte Interessenten erhalten Auskunft
Passagiere und Reisebüros können sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erkundigen, ob von einer ausländischen Gesellschaft ein Flugzeug in der Schweiz mit einem Landeverbot belegt ist. Der Interessenkonflikt zwischen der notwendigen Vertraulichkeit bei der Meldung von Mängeln und dem Bedürfnis nach Transparenz der Konsumenten soll am nächsten Treffen der Europäischen Zivilluftfahrtskonferenz (ECAC) erörtert werden. Die Schweiz hat einen entsprechenden Vorschlag eingereicht.
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