Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes
Eröffnung der Vernehmlassung
Sämtliche Formen der kollektiven Kapitalanlagen sollen dem revidierten Anlagefondsgesetz unterstellt werden. Der Bundesrat hat am 14. Januar 2004 beschlossen, am 1. Februar 2004 einen entsprechenden Gesetzesentwurf sowie einen ergänzenden Steuerbericht für drei Monate in die Vernehmlassung zu schicken.
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