Vermögensverwaltung oder Wertpapierhandel?
Ob schlichte Verwaltung privaten Vermögens oder ein steuerlich relevanter gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt, will das Bundesgericht weiterhin aufgrund seiner bisherigen Rechtsprechung in Würdigung sämtlicher konkreter Umstände des Einzelfalls beurteilt wissen. Damit wird der Bundessteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich widersprochen, die in Lausanne die Auffassung vertreten hatte, die zum alten Bundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer entwickelte Praxis dürfe nicht einfach auf die neue gesetzliche Regelung übertragen werden.
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