Spamming aus strafrechtlicher Sicht
Urteil (GR020021/U) des Bezirksgerichts Zürich vom 6. Dezember 2002
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um Urteil GR020021/U des Bezirksgerichts Zürich vom 6. Dezember 2002. Der Entscheid setzt sich hauptsächlich mit der strafrechtlichen Relevanz des Versendens von Massen-E-Mails auseinander. Interessant ist der Entscheid aber v.a. aus dogmatischer Sicht. Voraussetzung für die Aktivlegitimation ist nämlich, gemäss der Einzelrichterin, u.a. das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses, was sowohl der gesetzgeberischen Absicht wie der Lehre widerspricht.
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