Jusletter

Drogenhandel im Hanfladen

Geschäft für die Probezeit geschlossen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Nicht freiheitsentziehende Sanktionen
  • Zitiervorschlag: fel., Drogenhandel im Hanfladen, in: Jusletter 5. Januar 2004
Der Strafrichter darf dem Verurteilten, dem der bedingte Strafvollzug gewährt wird, für die Dauer der Probezeit die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit untersagen. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts wird dadurch nicht die Regelung der Nebenstrafen unterlaufen, laut der ein eigentliches Berufsverbot nur für bewilligungspflichtige Aktivitäten ausgesprochen werden darf (Art. 54 Strafgesetzbuch).

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