Eliminierung der Taxe occulte in speziellen Mietverhältnissen
Die Taxe occulte (nicht aufhebbare Vorsteuer), die bisher im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien an so genannt steuerbefreite begünstigte Einrichtungen anfiel, wird eliminiert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. November 2003 entschieden. Die entsprechende Ergänzung in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
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