Jusletter

Zu nah am Drogenkartell

Qualifizierte Geldwäscherei von Limousinen-Fahrer bestätigt

  • Autor/Autorin: Peter Josi
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Peter Josi, Zu nah am Drogenkartell, in: Jusletter 27. Oktober 2003
Die von einem Limousinen-Chauffeur für kolumbianische Drogenhändler getätigten Finanztransaktionen sind laut Bundesgericht zu Recht als schwerer Fall von Geldwäscherei eingestuft worden. Der Kassationshof hat bestätigt, dass der Mann im Sinne von Art. 305 bis Ziff. 2 Bst. a StGB als Mitglied einer Verbrechensorganisation gehandelt hat.

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