Unfall bei Arbeitslosigkeit
Welche Versicherung hat zu zahlen?
Verunfallt ein Arbeitsloser, richten sich die Versicherungsleistungen nach der Höhe der Arbeitslosenentschädigung und nicht nach dem zuletzt bezogenen Lohn. Das gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch dann, wenn die Versicherung des früheren Arbeitgebers aufgrund einer Verlängerungsvereinbarung im Zeitpunkt des Unfalls weiterbestand (vgl. Art. 3 Unfallversicherungsgesetz).
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