Rechtsgutachten zu Handen des Gemeinderats von Emmen betreffend das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Emmen
Die Weisung des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Luzern, wonach der Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli 2003 iS Einbürgerungen in Emmen die Gemeindeordnung im fraglichen Punkte ausser Kraft gesetzt habe und deshalb «ab sofort in Emmen der Einwohnerrat (Parlament) für die Einbürgerung zuständig» sei, verletzt die Gemeindeautonomie. Es ist Sache der Gemeinde Emmen, in angemessener Frist ein verfassungskonformes Einbürgerungsverfahren einzuführen. Ein zeitlich beschränktes Moratorium bei den Einbürgerungen ist deshalb begründet. Ein politisch motiviertes Abwarten dagegen auf eine Revision der eidgenössischen oder kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung wäre aber rechtlich nicht vertretbar. Das Gutachten nimmt schliesslich Stellung zur Frage der Verfassungsmässigkeit des Gemeindeparlamentes als Einbürgerungsbehörde.
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