Feststellungsinteresse in internationalen Verhältnissen
Die drei Entscheide in gleicher Sache in einem Fall von Forum running stellen wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Anerkennung der Waffen- und Chancengleichheit der Parteien im internationalen Zivilprozessrecht der Schweiz dar. Das Kantonsgericht Graubünden anerkannte als soweit ersichtlich erstes Schweizer Gericht ausdrücklich ein legitimes Interesse an einem Forum running durch negative Feststellungsklage. Das Bundesgericht gibt dem Kantonsgericht im Ergebnis Recht, erreicht dieses Ergebnis allerdings auf anderem, weitgehend fragwürdigem Weg.
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