Jusletter

EBK gibt fünf Rundschreiben zum Prüfwesen in die Vernehmlassung

Begleitschreiben vom 9. September 2003

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, EBK gibt fünf Rundschreiben zum Prüfwesen in die Vernehmlassung, in: Jusletter 15. September 2003
Die EBK hat am 11. September 2003 die Entwürfe zu fünf Rundschreiben zum Bereich Prüfwesen veröffentlicht. Das EBK-RS Prüfung erläutert Gegenstand und Vorgehen der jährlichen Prüfung von Banken und Effektenhändlern auf Einzel- und Konzern­basis. Form und Inhalt der Berichterstattung über die Prüfungen regelt das EBK-RS Prüfbericht, welches das geltende EBK-RS 96/3 Revisionsbericht ersetzen soll. Das EBK-RS Prüfgesellschaften bestimmt die Einzelheiten zur Anerkennung von Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern, zur Unabhängigkeit, zur Überwachung sowie zu Beauftragung und Wechsel der Prüfgesellschaften. Das EBK-RS Grossbankenaufsicht schliesslich erläutert die Berichterstattungspflichten der Grossbanken, die regelmässigen Kontakte zwischen Grossbanken und Bankenkommission, die direkten Prüfungen sowie die Vertiefungsprüfungen. Das EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststandard hält Vorschriften und Standesregeln fest, die im Rahmen der Selbstregulierung ausgearbeitet und von der Bankenkommission als verbindlicher Mindeststandard anerkannt wurden.

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