EBK gibt fünf Rundschreiben zum Prüfwesen in die Vernehmlassung
Begleitschreiben vom 9. September 2003
Die EBK hat am 11. September 2003 die Entwürfe zu fünf Rundschreiben zum Bereich Prüfwesen veröffentlicht. Das EBK-RS Prüfung erläutert Gegenstand und Vorgehen der jährlichen Prüfung von Banken und Effektenhändlern auf Einzel- und Konzernbasis. Form und Inhalt der Berichterstattung über die Prüfungen regelt das EBK-RS Prüfbericht, welches das geltende EBK-RS 96/3 Revisionsbericht ersetzen soll. Das EBK-RS Prüfgesellschaften bestimmt die Einzelheiten zur Anerkennung von Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern, zur Unabhängigkeit, zur Überwachung sowie zu Beauftragung und Wechsel der Prüfgesellschaften. Das EBK-RS Grossbankenaufsicht schliesslich erläutert die Berichterstattungspflichten der Grossbanken, die regelmässigen Kontakte zwischen Grossbanken und Bankenkommission, die direkten Prüfungen sowie die Vertiefungsprüfungen. Das EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststandard hält Vorschriften und Standesregeln fest, die im Rahmen der Selbstregulierung ausgearbeitet und von der Bankenkommission als verbindlicher Mindeststandard anerkannt wurden.
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