Rechtshilfe an Italien wegen Asbest-Todesfällen
Beschwerde der Eternit AG abgewiesen
Italien erhält auf dem Weg der Rechtshilfe von der Schweiz Unterlagen über ehemalige italienische Angestellte der Eternit AG in Niederurnen, die mit Asbest gearbeitet und sich dabei möglicherweise gesundheitliche Schädigungen zugezogen hatten. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde einstimmig abgewiesen, mit der die Eternit AG sich der Rechtshilfe widersetzen wollte.
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