In Haft umgewandelte Busse
Anrechnung stationärer Behandlung?
Wird eine nicht bezahlte Busse in Haft umgewandelt, kann eine allfällige stationäre Therapie nicht auf den Vollzug dieser Ersatz-Freiheitsstrafe angerechnet werden. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine Frage beantwortet, die im Gesetz offen bleibt und bisher in Lehre oder Rechtsprechung kaum erörtert worden war.
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