Urteil im Fall «mitwohnzentrale.de»
Urteil (5 U 186/02) des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. März 2003
Für die Beurteilung der Frage, ob sich die Verwendung eines generischen Domainnamens nach § 3 UWG als irreführend wegen einer unzutreffenden Alleinstellungsberühmung darstellt, sei nicht allein auf die Bezeichnung der Domain, sondern auch auf den dahinter stehenden Internet-Auftritt abzustellen. So entschied es das Hanseatische OLG im vorliegenden, rechtskräftigen Urteil (5 U 186/02) vom 6. März 2003.
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