Jusletter

Haftung der Veranstalter von Demonstrationen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • Zitiervorschlag: Jurius, Haftung der Veranstalter von Demonstrationen, in: Jusletter 2. Juni 2003
Die Bewilligung von Demonstrationen darf nicht mit der Verpflichtung verknüpft werden, dass die Veranstalter im Hinblick auf allfällige Schäden eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen haben. Denn die Veranstalter können nach geltendem Recht für Schäden nur in Ausnahmefällen haftbar gemacht werden.

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