Jusletter

Geld aus 2. Säule fällt nicht in Erbmasse

Leitentscheid des Bundesgerichtes

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Erbrecht
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Geld aus 2. Säule fällt nicht in Erbmasse, in: Jusletter 2. Juni 2003
Leistungen aus der beruflichen Vorsorge eines verstorbenen Arbeitnehmers fallen nicht in die Erbmasse, und die begünstigten Personen sind gegenüber anderen, pflichtteilsgeschützten Erben nicht herabsetzungspflichtig. Dies gilt nach einem aktuellen Leitentscheid des Bundesgerichts auch für (Freizügigkeits-)Leistungen aus der überobligatorischen Vorsorge (Säule 2b).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.