Das Inkasso fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers
Inkasso ist ein vieldeutiger Begriff. Die Kontrollstelle versteht unter Inkasso im vorliegenden Zusammenhang den Einzug fälliger Forderungen im Auftrag des Gläubigers. Dabei handelt der Beauftragte entweder als direkter Stellvertreter des Gläubigers oder er lässt sich Forderungen vom Gläubiger treuhänderisch zedieren und tritt gegenüber dem Schuldner in eigenem Namen auf.
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