Jusletter

Das Inkasso fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Jurius, Das Inkasso fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers, in: Jusletter 28. April 2003
Inkasso ist ein vieldeutiger Begriff. Die Kontrollstelle versteht unter Inkasso im vorliegenden Zusammenhang den Einzug fälliger Forderungen im Auftrag des Gläubigers. Dabei handelt der Beauftragte entweder als direkter Stellvertreter des Gläubigers oder er lässt sich Forderungen vom Gläubiger treuhänderisch zedieren und tritt gegenüber dem Schuldner in eigenem Namen auf.

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