Zulässige Ausweisung eines Drogenhändlers
Das Bundesgericht hat die Ausweisung eines 33-jährigen italienischen Drogenhändlers bestätigt, der über 1,6 Kilogramm Kokain umgesetzt hatte und deswegen zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Die Zulässigkeit der Ausweisung wurde auch im Lichte des mit der Europäischen Union abgeschlossenen Freizügigkeitsabkommens bejaht, das dem italienischen Staatsangehörigen grundsätzlich Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz verschafft.
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