Jusletter

Klärschlamm zum Letzten

Schriftliche Begründung des Urteils

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Klärschlamm zum Letzten, in: Jusletter 28. April 2003
Im Zusammenhang mit der sogenannten Klärschlammaffäre muss die Stadt Zürich dem Entsorgungsunternehmen ABZ Recycling AG definitiv 867´536 Franken und 60 Rappen nebst Zins und Verfahrenskosten bezahlen.

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