Klärschlamm zum Letzten
Schriftliche Begründung des Urteils
Im Zusammenhang mit der sogenannten Klärschlammaffäre muss die Stadt Zürich dem Entsorgungsunternehmen ABZ Recycling AG definitiv 867´536 Franken und 60 Rappen nebst Zins und Verfahrenskosten bezahlen.
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