Aufhebung der Gegenmassnahmen gegenüber der Ukraine
Betrifft: Informationsschreiben Nr. 27 (Selbstregulierungsorganisationen) und Informationsschreiben Nr. 15 (Finanzintermediäre gemäss Art. 14 Abs. 1 GwG)
Am 14. Februar 2003 hat die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF/GAFI) die Aufhebung der Gegenmassnahmen gegenüber der Ukraine beschlossen.
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