Jusletter

Rechtsgeschichte als Evolutionstheorie

Anmerkungen zum Theorierahmen von Marie Theres Fögens Forschungsprogramm

  • Autor/Autorin: Marc Amstutz
  • Rechtsgebiete: Rechtsgeschichte
  • Zitiervorschlag: Marc Amstutz, Rechtsgeschichte als Evolutionstheorie, in: Jusletter 31. März 2003
Der Beitrag nimmt Stellung zum Vorschlag von Marie Theres Fögen, Rechtsgeschichte system- und evolutionstheoretisch anzugehen. Im Zentrum steht die Frage, ob das von Luhmann entwickelte Konzept der Evolution sozialer Systeme geeignet ist, ein solches Vorhaben zu verwirklichen. Eine einfache Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Nebst eindeutigen Vorzügen weist Luhmanns Konzept auch Defizite auf: Es vermag kein Kriterium zur Verfügung zu stellen, welches eine Auswahl zwischen verschiedenen historischen Erklärungshypothesen erlauben würde. Dieser Umstand ist bezeichnend für die Erkenntnisschwächen, an der die Theorie der Rechtsevolution gegenwärtig leidet. Der Beitrag gibt an, in welche Richtung die Rechtstheorie das Phänomen der Evolution des Rechts erforschen sollte.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.