Unfall durch eigene Hand
Versicherungsleistungen nur bei voller Urteilsunfähigkeit
Für eine Person, die Hand an sich legte, muss die Unfallversicherung abgesehen von den Bestattungskosten nur dann Versicherungsleistungen erbringen, wenn der Suizid in einem Zustand völliger Urteilsunfähigkeit verübt oder versucht worden ist.
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