Jusletter

Unfall durch eigene Hand

Versicherungsleistungen nur bei voller Urteilsunfähigkeit

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Unfall durch eigene Hand, in: Jusletter 24. Februar 2003
Für eine Person, die Hand an sich legte, muss die Unfallversicherung abgesehen von den Bestattungskosten nur dann Versicherungsleistungen erbringen, wenn der Suizid in einem Zustand völliger Urteilsunfähigkeit verübt oder versucht worden ist.

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