«In-Frame-Linking» ohne Erlaubnis zulässig
Urteil 4 Ob248/02b des Österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 17. Dez. 2002
Der OGH hat im Urteil vom 17. Dez. 2002 entschieden, dass die Linksetzung eines Bauunternehmers – in casu die Anzeige einer fremden Wetterseite mittels Frame-Technik auf der eigenen Seite – weder sitten- noch wettbewerbswidrig sei. Auch den Schutz nach Urheberrecht versagte er dem Wetterdienst: Eine unzulässige Werkbearbeitung der verlinkten Seite liege nicht vor, da es sich bei der Site um kein Werk im Sinne des UrhG handle. «Dass der Klägerin möglicherweise Werbeeinnahmen entgehen» sei im Übrigen nur «ein unbeabsichtigter Nebeneffekt des (...) verfolgten Ziels, dem Nutzer der Site die gesuchten Informationen schnell und übersichtlich zu präsentieren». Im Folgenden wird der Entscheid im Volltext wiedergegeben.
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