Jusletter

Fehlende Vollmacht als lässliche Sünde

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: fel., Fehlende Vollmacht als lässliche Sünde, in: Jusletter 24. Februar 2003
Wer in einem betreibungsrechtlichen Streit für einen anderen Beschwerde führt und keine Vollmacht beilegt, begeht einen Fehler, der laut einem Urteil des Bundesgerichts auch nach Ablauf der zehntägigen Beschwerdefrist noch verbessert werden kann.

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