Dubiose Telefonabhörungsprotokolle
Schuldspruch aufgehoben
Das Bundesgericht hat eine elfjährige Zuchthausstrafe wegen schweren Drogenhandels aufgehoben, weil die Aargauer Justiz beim Schuldspruch auf Telefonüberwachungsprotokolle abgestellt hatte, von denen nicht bekannt ist, wer sie übersetzt und protokolliert hatte.
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