Tödlicher Skiunfall
Bestätigte Busse für Dienstchef
Das Kantonsgericht Schwyz hat den verantwortlichen Dienstchef der Winteranlagen der Rigibahnen im Zusammenhang mit einem 1999 erfolgten tödlichen Skiunfall zu Recht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Eine gegen den Schuldspruch gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde ist vom Bundesgericht abgewiesen worden.
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