Jusletter

Tödlicher Skiunfall

Bestätigte Busse für Dienstchef

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Tödlicher Skiunfall, in: Jusletter 16. Dezember 2002
Das Kantonsgericht Schwyz hat den verantwortlichen Dienstchef der Winteranlagen der Rigibahnen im Zusammenhang mit einem 1999 erfolgten tödlichen Skiunfall zu Recht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Eine gegen den Schuldspruch gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde ist vom Bundesgericht abgewiesen worden.

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