«E-Government» oder «Elektronischer Verkehr mit Behörden»?
«E-Government», «E-Procurement», «Guichet virtuel» – verstehen Sie das? Oder verstehen Sie «elektronische Beschaffung» oder «virtueller Amtsschalter» besser? Gehen Sie lieber an eine Veranstaltung oder an ein Event? Was ist eigentlich gemeint und wie soll das Gemeinte genannt werden? Mit solchen und anderen Fragen beschäftigt sich die Bundeskanzlei. Von besonderem Interesse ist die Wörterliste, welche deutsch-, französisch- und italienisch-sprachige Übersetzungen der in der Bundesverwaltung verwendeten Anglizismen bietet.
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