Jusletter

Kein Taggeld für Überstunden

Versichert ist das «normal Übliche»

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Taggeld für Überstunden, in: Jusletter 2. Dezember 2002
Nicht nur eigentliche Überzeitentschädigungen, sondern jedes Entgelt für Arbeit, die über die vertragliche oder im Betrieb geltende Normalarbeitszeit hinaus geleistet wurde, ist kein Bestandteil des versicherten Verdienstes gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 23 Abs. 1).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.