Kein Taggeld für Überstunden
Versichert ist das «normal Übliche»
Nicht nur eigentliche Überzeitentschädigungen, sondern jedes Entgelt für Arbeit, die über die vertragliche oder im Betrieb geltende Normalarbeitszeit hinaus geleistet wurde, ist kein Bestandteil des versicherten Verdienstes gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 23 Abs. 1).
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