Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen betreffend ETA SA
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 18. November 2002, gestützt auf eine mit der ETA SA Fabriques d´Ebauches (ETA SA) ausgehandelten einvernehmlichen Regelung, vorsorgliche Massnahmen angeordnet. Damit verpflichtet die Weko die ETA SA, die Lieferungen an ihre Kunden für die Dauer der Untersuchung fortzuführen.
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