Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger
Das Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken soll vereinfacht und vereinheitlicht werden. Der Bundesrat hat am 20. November 2002 die Botschaft zu einer Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Der Schutz der Bankeinleger wird verbessert und dem Niveau der EU angepasst.
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