Mobilfunkstrahlung auf dem Balkon
Kein Ort mit empfindlicher Nutzung
Gemäss der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung zählen Balkone und Dachterrassen nicht zu den Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden müssen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts im Streit um die Erstellung einer Basisstation für das GMS-Mobiltelefonnetz an der Florastrasse in Zürich 8.
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