Stadt Luzern gewinnt Kampf um «luzern.ch» auch vor dem Bundesgericht
4C.9/2002 Urteil vom 23. Juli 2002
Nachdem schon das Luzerner Obergericht die Domain «www.luzern.ch» der Stadt Luzern zugesprochen hatte kommt nun auch das Bundesgericht - gestützt auf das Namensschutzrecht nach Art. 29 ZGB - zu demselben Schluss. Nachfolgend wird die Begründung im Volltext wiedergegeben. Der Entscheid ist zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen.
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