Der Anspruch des Bankkunden auf «financial privacy» – Recht und Rechtsverwirklichung
Zugleich ein Beitrag aus Anlass der Revision des EBK-Rundschreibens 99/2: Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)
Im Rahmen einer Revision ihres Rundschreibens 99/2: Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing) überprüfte und überarbeitete die EBK unter anderem die Bestimmungen über die Pflicht zur Information der betroffenen Bankkundschaft. Der mit der Auslagerung von Geschäftsbereichen verbundene Eingriff in die «finanzielle Privatsphäre» des Kunden hat indessen nicht nur aufsichtsrechtliche, sondern in erster Linie auch privatrechtliche Konsequenzen. Der vorliegende Beitrag zeigt mit Rücksicht auf eine amerikanische Lösung, wie diesen Fragen in Zukunft Rechnung getragen werden könnte.
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