Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban
Das EVD hat am 12. Sept. 2002 den Anhang 2 der VO über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban um 25 Namen von Personen und Organisationen ergänzt, welche mit Usama bin Laden, dessen Organisation „Al-Qaïda“ oder den Taliban in Verbindung gebracht werden. Unter diesen Hinzufügungen befindet sich auch eine Firma mit Sitz in der Schweiz. Gleichzeitig wurden 7 Namen vom Anhang 2 gestrichen.
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