Neue Verjährungsregelung für Straftaten
Sonderregelung für Delikte an Kindern
Der Bundesrat hat am 12. September 2002 eine neue, vereinfachte Verjährungsregelung für alle Straftaten auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Für Sexual- und Gewaltdelikte an Kindern gilt eine Sonderregelung, welche die spezifischen Probleme der jungen Opfer berücksichtigt.
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