Raël-Oberhaupt masslos angegriffen
Vorwurf des Betrugs nicht zu rechtfertigen
Im Streit um einen 1997 publizierten Artikel über das Oberhaupt der international tätigen «Raël-Bewegung» hat das Bundesgericht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. Das Obergericht hiess im August 2001 eine Klage von Claude Vorilhon gut, der in einem Bulletin der Freien Interessengemeinschaft FIGU angegriffen worden war. Den rund 300 Leserinnen und Lesern des Bulletins wurde der Chef der «UFO-Sekte» als irrer Lügner, Schwindler und Betrüger präsentiert, der seine Gläubigen kriminell ausbeute.
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