Quantensprung über den eigenen Schatten
Bundesgericht will Verkündigungsgebot befolgen
Das Bundesgericht will dem Verkündigungsgebot in der Bundesverfassung nachleben und künftig die Urteilsdispositive all seiner Entscheide während vier Wochen in nicht anonymisierter Form der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das ist als Quantensprung im Prozess der Öffnung der Justiz zu werten.
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