Urteil im Fall shell.de
Im Jusletter vom 26. November 2001 wurde eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes publiziert, in der festgehalten wurde, dass die deutsche Shell den Domain Namen Streit um shell.de gewonnen hat und Andreas Shell den Domain nicht weiter nutzen darf. Im Folgenden wird der Entscheid des Bundesgerichtshofes im Volltext wiedergegeben.
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